Baugenehmigung wird verwehrt

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14 Sep. 2010 19:43 - 14 Sep. 2010 19:45 #13226 von onedin
Hallo Anke,

mit dem Bauamt bin ich durch, da geht bei uns überhaupt nichts. Kleine Anekdote:Im Ablehnungsschreiben wurde uns der Bau eines Schwimmteiches verwehrt, obwohl wir mit keinem Wort einen Schwimmteich sondern einen Gartenteich als Biotop beantragt hatten.
Aber für das hiesige Bauamt spielt das ohnehin keine Rolle. Allein entscheidend ist die Versiegelung.

Bei Euch in Sachsen gehen die Uhren anscheinend sowieso anders. Irgendwo in einem anderen Teichforum habe ich gelesen, daß einer bei einem sächsischen Bauamt einen großen Teich beantragen wollte. Sinngemäß wurde ihm gesagt: "Und was wollen Sie dann bei uns? Bauen Sie sich doch Ihren Teich. Wir hier haben Arbeit genug."

mfg
onedin
Letzte Änderung: 14 Sep. 2010 19:45 von onedin.

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14 Sep. 2010 19:05 #13224 von Ostfriese
Hallo zusammen,

je mehr ich lese um so unsicherer werde ich. Wir sind im so genannten Innenbereich, grundsätzlich dürfte es also keine Probleme geben.

Wenn ich hier nicht mit dem unguten Gefühl leben würde, dass der eine oder andere Nachbar mal bei geeigneter Stelle nachfragen könnte ob das OK ist, was ich da mache, dann würde ich auch einfach losbauen. Ob ich das mit jetzigem Wissensstand noch machen möchte weiß ich nicht, da ist mir das finanzielle Risiko einfach zu hoch. Und unbemerkt bleibt das bei der geplanten Größe von ca. 140 qm bestimmt nicht...

Ich wäre vor 3 Monaten auch nicht auf die Idee gekommen, dass bei sowas die Gemeinde bzw. der Landkreis einbezogen werden müsste, weil ja, wie schon "digigamil" sagt, gehört ein Teich zu einem schönen Garten dazu.

Ich mache mir aber auch Gedanken um die Versiegelung, das wäre wohl der einzige Punkt, wo es hier haken könnte, weil wir einen relativ niedrigen Versiegelungswert von 20% mit 50% Überhöhung haben. So habe ich aktuell noch 80 qm frei, was bei unserem Plan nicht aussreicht, ich müsste also wohl was entsiegeln.

Viele Grüße
Ostfriese

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14 Sep. 2010 15:05 #13222 von Anke
Hallo Onedin,

nur zur Info: wir sind auch im tiefsten Außenbereich (lt. Aussage vom Bauamt dürfte dort nichtmal unser uraltes Haus stehen, aber dieses hätte eben Bestandsschutz), trotzdem haben wir 2004 einen Bauantrag für einen Schwimmteich über 200 m2/200 m3 gestellt und dieser wurde ohne Probleme durchgewunken (Sachsen)! Die einzigsten Anforderungen waren ein paar Ausgleichspflanzungen und wir mussten die Archäologen anrufen, sobald der Mutterboden runter war (die haben dann auch tatsächlich ein paar Scherben gefunden).
Hast du eine fundierte Beschreibung des Projektes zur Umgestaltung zum Naturbiotop usw. mit eingereicht? Sowas sehen die Beamten gerne und vielleicht läßt sich dies noch nachreichen? Die Bezeichnung "Schwimmteich" macht sich vielleicht bei solchen sturen Beamten auch nicht so gut, nur "Teich" reicht aus. Dass du dann in deinem Teich baden gehst, ist eine andere Sache...
Ich denke, kämpfen lohnt sich dafür allemal.

LG Anke

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14 Sep. 2010 09:48 #13218 von RUKK.
Hallo,

wir haben (Brandenburg) ebenfalls einen Passus mit Genehmigungsfreiheit bis 100m³. Daher haben wir mal im Zusammenhang mit einer anderen Baumaßnahme vorsichtig beim Bauamt nachgefragt.

Dort herrschen Unsicherheiten, weil die Teiche die hier so beschrieben sind, dort eher Seltenheitscharakter haben und sich die Amtsleute gerne nach allen Seiten absichern...

Letztlich geht man hier davon aus, dass mit den 100m³ der reine Schwimmbereich (wie Anette auch schon beschrieben hat) gemeint ist. Wir haben für unsere Berechnung also FG und Ufer abgezogen, sodass wir in der Tat genehmiungsfrei bleiben.

Das mit dem Gespräch ist sicher eine guter Idee. Als Anregung vielleicht: Selbst Fragen stellen (wer fragt der führt). Verständnis für die andere Seite zeigen und um gemeinsame Problemlösung bitten.

Wir drücken die Daumen!!!

Herzliche Grüße

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14 Sep. 2010 08:32 #13217 von digigamil
Hallo zusammen,

entscheidend ist doch wie viel Risiko ist jeder bereit einzugehen.

Ich für meinen Teil habe das Baugesetzbuch so interpretiert, dass Gartengestaltungen ich nicht mal anzeigen muss. Und zu einem schön gestalteten Garten gehört nunmal auch ein Teich dazu.

Was ich natürlich gemacht habe, mich belesen wie einfach es für die Behörde ist einen so entstandenen Naturteich = Lebensraum für strengstens geschützte Tierarten zu zerstören (Rückbau). Lt. diverser Rechtsprechungen glücklicherweise eigentlich gar nicht (schaut euch da mal im Internet um).

Gruss
digigamil

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14 Sep. 2010 06:39 #13216 von trebondi

H Aber wie gesagt, ich würde...
n


...würde ich auch, bzw. habe ich. Bei uns war zwar vorher schon ein 35 Jahre altes Schlammloch vorhanden, aber man sieht schon, dass da ein neuer Teich entstanden ist.

Mittlerweile haben sich ja reichlich Frösche, Kröten, Lurche und anderes Getier im und am Teich versammelt und würden heftig gegen einen Rückbau protestieren. Die Untere Naturschutzbehörde würde einer Rückbauverfügung wohl auch widersprechen.

Wie gesagt, ich würde...

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