Baugenehmigung wird verwehrt

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16 Sep. 2010 17:47 #13239 von trebondi
Es würde die lieben Beamten sicher verwirren, wenn jetzt nach der Genehmigung für einen Löschteich gefragt wird. Da gibt es auch bestimmte Regelungen, aber Sicherheit geht ja vor, oder?

Gruß,

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16 Sep. 2010 15:41 #13236 von onedin
Hallo Katrin,

das meinte ich mit Handlungsspielräumen für die Beamten, die es laut Ergebnis meiner Nachfrage hier angeblich nicht gibt. Sollte es solche aber doch geben, dann liesse sich das ja durch Widerspruch meinerseits feststellen lassen. Das Einschalten der nächsthöheren Instanz ist aber auch wieder kostenpflichtig und die Erfolgsaussichten sind mehr als fraglich. Den Antrag habe ich daraufhin zurückgezogen.

Die Euch gemachte Aussage mit einem Teich bis 300qm basiert auf einen Passus in der Niedersächsischen Bauordnung. Demnach sind Ausgrabungen bis 3m Tiefe im Außenbereich genehmigungsfrei, sofern es sich nicht um Teiche handelt oder bis zu einer Fläche von 300qm. Der Beamte bei Euch hat diese Formulierung anscheinend genauso interpretiert wie ich. Ich verstand darunter, daß Teiche nicht erlaubt sind, es sei denn,daß der Teich unter 300qm bleibt. Damit habe ich unsere Beamten auch ins Grübeln gebracht. Allerdings fanden die dann in einem dicken Wälzer entsprechende Gesetzeskommentare aus der Rechtssprechung in der Vergangenheit, nachdem die 300qm sich nicht auf einen Teich beziehen dürfen.

Außerdem, so die Beamten, selbst wenn dem so gewesen wäre, meinen Teich darf ich nicht bauen, weil das BauGB ein Bundesgesetz ist und dieses damit der Niedersächsischen Bauordnung übergeordnet ist. Es hebelt also die Niedersächsische Bauordnung aus.

Langsam habe ich das Gefühl, ich werde jetzt zum Experten für Fragen bezüglich Bauvorhaben im Außenbereich. Übrigens kann man eher eine Baugenehmigung im Außenbereich für Atomkraftwerke bekommen, als für einen Teich. Im BauGB ist das ein priviligiertes Bauvorhaben.

mfg
onedin

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16 Sep. 2010 08:39 #13234 von Matthias
Hallo,
ich sag da nur:
"Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst...."

M.

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16 Sep. 2010 08:30 #13233 von kama98
kama98 antwortete auf Aw: Baugenehmigung wird verwehrt
Hallo!
Wir sind auch in Niedersachsen (Kreis Nienburg) im Außenbereich und haben damals vom Bauamt die Info bekommen, daß Teiche bis zu einer Fläche von 300qm genehmigungsfrei sind. Da wurde dann auch gar nicht mehr groß nachgefragt, wie groß das Grundstück ist etc. (wobei der zuständige Sachbearbeiter die Gegebenheiten bei uns auch durch ein anderes Bauvorhaben bereits kannte).
Da unser Teich ca. 120 qm hat (ohne Filtergraben), haben wir ihn einfach gebaut.
Komisch, daß die sich da bei euch so anstellen...
Beste Grüße und toitoitoi,
Katrin

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15 Sep. 2010 12:51 #13231 von Indian
Hallo zusammen,

ich melde hier mal ein ähnliches Problem aus NRW.
Telefonisch wurde mir vom Bauamt gesagt: Das ist kein Problem, da können Sie drauflos buddeln! Prima dachte ich, aber das hätte ich gerne noch schriftlich, damit es nicht irgendwann zu Problemen kommt! Das hätte ich mal besser gelassen, wer ehrlich ist hat die Arschkarte. Da hat nämlich einer festgestellt, das mein Garten irgendwann mal zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden ist und deshalb geht das ja GAR NICHT!

So, jetzt steh ich da und überlege, wie ich das Baby umbenennen kann, damit der Landschaftsfritze die Sache abnickt.

Habt Ihr irgendwelche Ideen?
Ich würde ja auch (offiziell) unter den 100 Qubik genehmigungsfrei bleiben... aber mein Problem ist jetzt der Landschaftsschutz.
Hätte ich blos den Mund gehalten!

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14 Sep. 2010 20:12 #13227 von onedin
Hallo Ostfriese,

wenn ich das richtig verstehe, dann hast Du für Dein Grundstück eine Grundflächenzahl von nur 0.20. Das ist für ein Grundstück im Innenbereich extrem niedrig. Zufällig gelten Deine Werte auch für unser Grundstück (0.20 plus 50% mögliche Überschreitung). Auch hier wurde mir das Wort "möglich" zum Verhängnis. Das Bauamt akzeptiert bei uns die Möglichkeit der Überschreitung nicht bei einem Bauvorhaben wie es ein Teich darstellt. Genau deshalb darf ich noch nicht einmal den ansonsten genehmigungsfreien 100 cbm-Teich bauen. Der Teich darf nur bis zu einer Größe gebaut werden, die eine Gesamtversiegelung des Grundstücks von 20% nicht überschreitet. Dann rechne mal unser Wohnhaus, Garage, Terrasse und Zufahrten - was bleibt ist der Bau eines "Tümpels".
Aber Achtung! Unser Grundstück liegt im Außenbereich! Daher weiß ich nicht, ob das im Innenbereich auch so streng gesehen wird. Einige Beiträge in diesem Thread lassen auch den Schluss zu, das es gewisse Handlungsspielräume für die Beamten gibt.
In unserem Falle gibt es diese aber laut unserem Bauamt angeblich nicht...

mfg
onedin

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